Tipps und Infos rund um Steuern und Geld
Die Steuerverzinsung (zu Gunsten und zu Lasten des Stpfl.) nach § 233a AO iVm. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO ist für Verzinsungszeiträumeab dem 1.1.2014 wegen der Realitätsferne des gesetzlichen Zinssatzes von 6 % im Verhältnis zum Marktzins mit dem Grundgesetz unvereinbar. Das hat das BVerfG mit Beschl. 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17 v. 8.7.2021 entschieden, Pressemitteilung des BVerfG