Steuerliche Besonderheiten bei Ukraine-Hilfen
Aufgrund der Vielzahl an Hilfeaufrufen zur Unterstützung der vom Ukraine-Krieg betroffenen Menschen, haben wir Ihnen eine kleine Übersicht der aktuellen Regelungen und Informationen zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Geldspenden und Sachspenden zusammengefasst: ___ Privatpersonen können Spenden bis 300 EUR anhand ihres Bankkontoauszuges bzw. Buchungsbestätigung der Überweisung nachweisen und ohne weitere Zuwendungsbestätigung