Hier ein Überblick über die aktuell gültigen Regelungen für den Landkreis Gifhorn:

✅ Geöffnet:
Lebensmittelhandel, Wochenmärkte, Getränkemärkte
Abhol- und Lieferdienste
Großhandel
Tierbedarfshandel
Brief- und Versandhandel, Post
Zeitungsverkauf
Banken, Sparkassen und Geldautomaten
Tankstellen
Kfz- oder Fahrrad- Werkstätten
Reinigungen, Waschsalons
Optiker
Hörgeräteakustiker

❌ Geschlossen:
Alle Schulen und Kindertagesstätten.
Kreisverwaltung
Friseure
Tattoostudios
Nagelstudios
Kosmetikstudios
Physiotherapeuten (in der Regel)
Baumärkte für Privatpersonen
Bars, Clubs, Kulturzentren, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Bibliotheken und ähnliche Einrichtungen und unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder von Eigentumsverhältnissen
Messen, Ausstellungen, Kinos, Zoos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios, Saunen und ähnliche Einrichtungen
Alle Spielplätze einschließlich Indoor-Spielplätze
Alle Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center, einschließlich der Verkaufsstellen in Einkaufscentern;
Restaurants, Speisegaststätten, Systemgastronomie, Imbisse und Mensen
👉 Ausnahme: Außerhausverkauf möglich, wenn zwischen Kunden ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird

✅ Weiterhin möglich:
Aufenthalt im Freien mit maximal einer anderen Person oder den Personen, aus einem Haushalt. Anderthalb Meter Abstand zu anderen Personen einhalten

❌ Verboten:
Besuche in Krankenhäusern, Heimen für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen
Betretungsverbote für Werkstätten für behinderte Menschen, Tagesförderstätten für behinderte Menschen sowie vergleichbare ambulante und teilstationäre Angebote der Eingliederungshilfe
Vermietung an Touristen

Für noch mehr Infos wenden Sie sich bitte per Mail an Gewerbeangelegenheiten@gifhorn.de oder täglich von 8 bis 16 Uhr Bürgertelefon: 0800 8282444.