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Ausführlich und teilweise gegenüber der bisherigen Verwaltungspraxis steuerverschärfend hat das BMF mit Schreiben vom 30.6.2021 (das das BMF-Schr. v. 21.11.1994, BStBl. 1994 I, 855, ersetzt) die formellen Voraussetzungen aufgezeigt, die die FinVerw. für den Betriebsausgabenabzug von Bewirtungskosten aus geschäftlichem Anlass nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG stellt. Aus der Verwaltungsanweisung ergibt sich